Die Anfertigung der monatlichen Lohnabrechnung erfordert umfassende Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und ist überdies zeitkritisch. Die Buchführung Ihrem Steuerberater zu überlassen, ist die beste Voraussetzung, um Steuersparmöglichkeiten im laufenden Jahr aufzudecken. Auch verringert sich der Arbeitsaufwand für den Jahresabschluss.
Legen Sie Ihre Lohn- und Finanzbuchhaltung deshalb in unsere Hände. Wir übernehmen für Sie:
- Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- An- und Abmeldung von Arbeitnehmern zur Krankenkasse und Rentenversicherung
- Bescheinigungen für Berufsgenossenschaften, Arbeitsämter, Krankenkassen und Finanzämter
- Unterstützung bei Lohnsteuerprüfungen
- Unterstützung bei Sozialversicherungsprüfungen
Vertragsarztrecht
Wir beraten im Bereich des Vertragsarztrechts Ärztinnen und Ärzte im Verlauf ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit. Schwerpunkte der Tätigkeit sind dabei:
- Zulassung/Ermächtigung
- Anstellung
- Praxiskauf/Praxisverkauf
- Vertragsgestaltungen
- Gebührenrecht
- Disziplinarverfahren
- Berufsrecht
Arzthaftung
Wir vertreten sowohl Patientinnen/Patienten als auch Ärzte. Bei der Vertretung von Patienten nehmen wir zunächst Einsicht in Krankenunterlagen und anhand dieser Unterlagen wird eine Besprechung mit dem Mandanten durchgeführt. Nach der medizinischen Auswertung beginnt sodann das Abwägen über Chancen und Risiken eines Verfahrens.
Zahnarzthaftung
Wir vertreten sowohl Patientinnen/Patienten als auch Zahnärzte. Im Vordergrund steht zunächst der Versuch, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte dies nicht möglich sein, führen wir bundesweit gerichtliche Verfahren.
Medizinisches Versicherungsrecht
Da wir neben der Fachkompetenz im Medizinrecht auch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht bieten können, werden Sie bei uns auch kompetent in den Bereichen der Krankenverischerung und Berufsunfähigkeitsversicherungen unterstützt.
Sozialversicherungsrecht
Im Bereich des Sozialversicherungsrechts vertreten wir Sie insbesondere im Bereich der Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, gegenüber Berufsgenossenschaften der gesetzlichen Unfallversicherung, der Pflegeversicherung, Fragen gegenüber Versorgungsämtern, insbesondere bei Fragen der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft, Fragen gegenüber Sozialämtern.
Aufgrund dessen, dass wir neben unserer Fachkräfte im Medizinrecht auch Fachanwälte für Versicherungsrecht und Arbeitsrecht bieten können, können wir Ihnen im Bereich des Sozialverischerungsrechts kompetent zur Seite stehen.
RÜCKRUF
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